Verhinderungspflege

Piktogramm Verhinderungspflege

…bedeutet, dass wir für Sie da sind, wenn Ihre Angehörigen eine gewisse Zeit nicht in der Lage sind, für Sie da zu sein. Gerne greifen wir Ihnen unter die Arme, wenn Ihre Angehörigen krank oder verhindert sind oder Urlaub nehmen möchten.

Da seit dem 01.01.2015 das neue Pflegegesetz in Kraft getreten ist, bedeutet das für Sie, dass die Erstattung der Verhinderungspflege zu Hause durch einen Pflegedienst gestiegen ist.

Im Genauen heißt das:

  • für bis zu sechs Wochen im Jahr werden bis zu 1612 € erstattet
  • ggf. bis zu 806€ zusätzlich aus den Leistungen der Kurzzeitpflege, wenn die Kurzzeitpflegeleistung noch nicht verbraucht wurde