Die Leistungen die den Betroffenen zustehen, setzen sich aus Leistungen der Krankenversicherung sowie Leistungen der Pflegeversicherung zusammen.
Leistungen der Krankenkassen
Zu den Leistungen, welche die Krankenkassen erstatten, zählen z. B.:
- Injektionen
- Blutzuckermessungen
- Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen
Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden in der Regel vom Hausarzt verordnet und von uns direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Leistungen der Pflegekasse
Leistungen, welche die Pflegekasse erstattet, umfassen das Alltagsleben.
Zu diesen Leistungen zählen z. B.:
- Körperpflege
- Einkaufen
- hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Bei diesen Leistungen erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag von uns. Nachdem wir alle Ihre Fragen klären konnten, erhalten Sie einen Vertrag, in welchem der genaue Umfang der vereinbarten Leistungen nochmals aufgelistet wird.
Sollte eine Pflegestufe vorliegen, rechnen wir die Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.